Familienfreundliches Arbeiten
„Wenn ein Mitarbeiter sein Kind einmal kurzfristig mit zur Arbeit bringen muss, nutzt er einen voll ausgestatteten Arbeitsplatz mit Kinderspielecke.“ Volkmar Höppe, Stellvertretender Geschäftsleiter
Familie und Beruf vorbildlich im Einklang

Familienfreundliches Arbeiten beim Amtsgericht Papenburg

Familienfreundlichkeit ist kein Privileg von Wirtschaftsunternehmen. Dass auch eine kommunale Einrichtung seinen Mitarbeitern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern kann, beweist das Amtsgericht Papenburg.

Die kommunale Einrichtung gehörte zu den ersten, die 2010 von der Emsländischen Stiftung Beruf und Familie mit dem Gütesiegel für Familienfreundlichkeit zertifiziert wurden. Das gelang, weil das Amtsgericht Papenburg vielfältige Maßnahmen umgesetzt hat, um Arbeit und Familie miteinander in Einklang zu bringen, die sogar Vorbild für andere sind.

Flexible Arbeitszeiten und Eltern-Kind-Arbeitsplätze

Zu den familienfreundlichen Maßnahmen zählen flexible Arbeitszeitmodelle sowie die Einrichtung eines Eltern-Kind-Zimmers und eines Ruheraumes für Betreuungsnotfälle. Für diesen Zweck wurden eigens zwei Räume im Obergeschoss des Gebäudes umgebaut. „Sollte ein Mitarbeiter sein Kind einmal aus Mangel an Betreuungsmöglichkeiten kurzfristig mit zur Arbeit bringen müssen, so steht ihm ein voll ausgestatteter Arbeitsplatz mit Kinderspielecke zur Verfügung“, erklärt der stellvertretende Geschäftsleiter Volkmar Höppe und zeigt sich zufrieden mit der Entscheidung: „Eine Maßnahme, die sogar beim Landgericht sowie beim Bundesfamilienministerium auf große Fürsprache gestoßen ist.“

Konstant familienfreundlich

Im Rahmen eines Zertifizierungsprozesses durch die Stiftung Beruf und Familie wurde die Familienfreundlichkeit des Amtsgerichts 2014 schon einmal erneut hinterfragt und beleuchtet. Mit der Re-Zertifizierung hat die Einrichtung deutlich gemacht, dass sie es mit der familienfreundlichen Personalpolitik ernst meint.

Anspruchsvolle Aufgaben für Mitarbeiter

Das Amtsgericht Papenburg ist Justizbehörde des Landes Niedersachsen und gehört zum Landgerichtsbezirk Osnabrück. Der Landgerichtsbezirk wird durch das Landgericht Osnabrück als übergeordnete Behörde geleitet. In dem Bezirk sind sechs Amtsgerichte beheimatet, von denen die Amtsgerichte Papenburg, Meppen und Lingen im Landkreis Emsland liegen.

Der Landgerichtsbezirk Osnabrück gehört neben den Landgerichten Aurich und Oldenburg zum Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg. Das Oberlandesgericht Oldenburg ist neben Celle und Braunschweig eines von drei Mittelbehörden des Niedersächsischen Justizministeriums.

Zu den Aufgaben des Amtsgerichts gehört die Rechtsprechung in Straf- und Zivilsachen und der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit zählen unter anderem Angelegenheiten in Grundbuchsachen, Nachlasssachen, Zwangsvollstreckung, Betreuungs- und Familienrechtssachen, Strafvollstreckung, Urkundensachen, Zwangsversteigerungen und -verwaltung von Liegenschaften, Schiffen und Luftfahrzeugen.